LBMA erhält eine Rettungsleine

Die Entwürfe der PRA-Regeln zur Umsetzung von Basel 3 wurden nun sechs Monate vor ihrem Inkrafttreten veröffentlicht, damit die Banken sich rechtzeitig darauf einstellen können. Ab sofort werden leitende Bankmanager, ihre Rechtsberater und die Treasury-Verantwortlichen der Banken entsprechende Anpassungen ihrer Geschäftsstrategien planen.

Als Teil der Bank of England erkennt die Prudential Regulation Authority die Bedeutung des Goldhandels in London an und hat in die neuen Regeln eine Klausel (Artikel 428f) aufgenommen, die es dem zentralisierten Abwicklungssystem der LBMA ermöglicht, weiterhin zu funktionieren. Entsprechend der erkennbaren Entschlossenheit von Basel 3, das Engagement der Banken in ungleichgewichtigen Derivatepositionen deutlich zu verringern, werden jedoch Nettopositionen in Edelmetallderivaten in Form von Termingeschäften und Swaps wegen ihrer ineffizienten Nutzung der Bilanzressourcen benachteiligt und wahrscheinlich durch Transaktionen ersetzt, die vollständig durch physisches Gold gedeckt sind.

Die LBMA hat eine Rettungsleine erhalten, muss sich aber voraussichtlich von Termingeschäften mit Derivaten auf einen durch physische Edelmetalle gedeckten Handel umorientieren. Wenn die LBMA und ihre Mitglieder auf diese Entwicklungen positiv reagieren, können sie ihre herausragende Stellung an den globalen Edelmetallmärkten behalten und weiter ausbauen.

Dieser Artikel weist darauf hin, dass der Marktwert der Termin-Derivate auf Gold derzeit dem Gegenwert von 8.675 Tonnen entspricht. Es wäre zwar falsch anzunehmen, dass sich dies vollständig in neue Nachfrage nach Edelmetall niederschlägt, doch es besteht kaum ein Zweifel, dass ein Niedergang des Londoner Terminmarkts durch Basel 3 wiederum zu einem erheblichen Ersatz in Form physischer Nachfrage führen würde.

Dieser Artikel betrachtet außerdem das umfassendere Bild für das Bankwesen im Licht der neuen Vorschriften der PRA sowie die Besonderheiten für Edelmetallderivate.

Der Hintergrund von Basel 3

Anleger sind sich zunehmend bewusst, dass Banken an allen internationalen Finanzplätzen ihr Geschäft aufgrund der neuen Basel-3-Vorschriften nun anders führen müssen. Erstmals schreiben die Aufsichtsbehörden den Banken vor, wie sie ihre Aktiva aus ihren Passiva finanzieren müssen. Dies ist eine grundlegende Änderung, die seit Beginn dieses Monats in den USA und in der EU angewendet wird. Im Vereinigten Königreich soll sie ab dem 1. Januar 2022 eingeführt werden.

Die Einführung der Basel-3-Bankenregulierung geht auf eine Vereinbarung auf G20-Ebene zurück, wonach der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht neue Vorschriften ausarbeiten sollte, um die durch den Zusammenbruch von Lehman im Jahr 2008 offengelegten systemischen Risiken anzugehen. Die neuen Vorschriften erwiesen sich als umstritten, sodass sich ihre Einführung verzögerte, obwohl sie bereits im Oktober 2014 abschließend festgelegt worden waren. Anders als Regeln, die von nationalen Aufsichtsbehörden ausgehen, ließ sich Basel 3 jedoch nicht ohne Weiteres durch Juristen, die die Interessen der Bankbranche vertreten, zu Fall bringen.

Die Änderungen sollen die Bankpraxis von Grund auf reformieren. Dies gilt insbesondere für jene Änderungen, die instabile kurzfristige Mittel auf der Passivseite der Bilanz einer Bank davon ausschließen, irgendeinen Posten auf der Aktivseite zu decken. Seit den 1980er-Jahren, nach der Aufhebung des US-amerikanischen Glass-Steagall Act, der das Geschäftsbanken- vom Investmentbankgeschäft trennte, haben Banken ihre Bilanzen in rein finanzielle Aktivitäten hinein ausgeweitet und sich verhältnismäßig von der Schaffung von Bankkrediten zur Finanzierung nichtfinanzieller Unternehmen entfernt. Nichtfinanzielle Unternehmen wurden zunehmend auf die Anleihe- und Aktienmärkte verwiesen, wo Banken hohe Gebühren erheben können, ohne sich um das Kontrahentenrisiko sorgen zu müssen.

Es gibt besorgniserregende Anzeichen dafür, dass das Geschäftsbankgeschäft der großen internationalen Banken mit der Finanzialisierung nahezu an seine Grenzen gestoßen ist und sich zunehmend auf eine höhere Hebelung bei schrumpfenden Margen stützt. Folglich werden viele Bereiche der Finanztätigkeit von den neuen Basel-Regeln erfasst und nachteilig beeinflusst. Eine Bank wie Goldman Sachs, die auf große Kundeneinlagen angewiesen ist, wird im Vergleich zu einer Bank, die sich überwiegend aus Einlagen von Privatkunden und kleinen Unternehmen finanziert, ungünstig behandelt. Zudem hat Goldman Berichten zufolge erst kürzlich seine Aktienbeteiligungen verringert, die mit einem Faktor für die erforderliche stabile Refinanzierung von 85 % ungünstig behandelt werden, ebenso wie Gold. Marktteilnehmer mögen diese Schritte als Hinweis darauf werten, dass Goldman gegenüber Aktien pessimistisch geworden ist; es könnte jedoch eher mit der Anpassung an die US-Aufsichtsversion von Basel 3 zusammenhängen.[i] Falls ja, könnte dies eine Warnung vor einer ähnlichen Wirkung auf den Handel mit Edelmetallen sein.

Neben ungleichgewichtigen Handelsbüchern und den damit verbundenen Verbindlichkeiten, die bestraft werden, scheinen auch Derivate ein Ziel der Eindämmung zu sein. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich verzeichnete im vergangenen Dezember einen weltweiten Nominalwert außerbörslicher (OTC-)Kontrakte von 582 Billionen US-Dollar. Und dies gilt bereits nach der Einführung von Netting-Vereinbarungen zwischen Kontrahenten im Anschluss an den Lehman-Zusammenbruch, durch die mehrere Transaktionen zwischen Kontrahentenpaaren in denselben Kontrakten durch gegenseitige schriftliche Vereinbarungen auf einen weitaus niedrigeren Nettobetrag reduziert wurden.

Im vergangenen Dezember hatten diese OTC-Kontrakte einen Brutto-Marktwert von 15,8 Billionen US-Dollar, was einem Hebelverhältnis von 36:1 zu ihrem Nominalwert entspricht. Hinzu kommen die Bankbilanzen, die ihrerseits gehebelt sind: Bei Banken der Eurozone betragen die Aktiva bis zum 30-Fachen des bilanziellen Eigenkapitals. Es muss nicht viel schiefgehen, damit die BIZ und ihr Basler Ausschuss mit dem Ziel gescheitert sind, Banken systemisch sicher zu machen.

Die Finanzierung von Derivaten ist ein zentraler Schwerpunkt der neuen Vorschriften. Der Ansatz von Basel 3 besteht darin, ihre Finanzierung mit kurzlebigen Einlagen nicht zuzulassen. Er geht jedoch deutlich weiter. Kurzfristige Mittel, die nicht aus kleineren Einlagen stammen, werden benachteiligt. Es hat den Anschein, dass nicht zugeteilte Edelmetall-Kundenkonten, da sie ihrer Natur nach eine Verbindlichkeit der Bank darstellen, die nicht in deren Rechnungswährung bewertet wird, und da sie nicht ausdrücklich als zulässige Ausnahme genannt sind, standardmäßig einen ASF-Faktor von null erhalten.

Eine verwirrende Reaktion der LBMA

Auf der Aktivseite der Bankbilanzen erfordern Derivate, netto short oder long, gemäß Artikel 428az eine RSF von 100 %. In einer gestern veröffentlichten Erklärung behauptete die LBMA jedoch, dass Bruttoverbindlichkeiten aus Derivaten mit einer RSF von 5 % belegt seien. Das erscheint abwegig, denn wäre dies zutreffend, würde physisches Gold als wesentlich riskanter eingestuft als seine Derivate[ii]. Zudem ist eine Derivateverbindlichkeit ein Derivat, das verkauft wurde. Ein Käufer, der es zum beizulegenden Zeitwert als Vermögenswert verbucht, müsste es nach den neuen Vorschriften mit einer RSF von 100 % ansetzen. Dies führte zu zwei unterschiedlichen Behandlungen, sodass diese Auslegung unlogisch erscheint.

Gemäß Artikel 428at bezieht sich das, was die LBMA tatsächlich meint, auf eine besicherte Derivateposition mit negativem Wert des Derivats. Da sie Artikel 428da unterliegt, betrifft sie Positionen qualifizierter zentraler Gegenparteien und nicht die bilanzwirksamen Derivate einer Bank.

Diese Verwirrung folgte auf das Schreiben der LBMA an die PRA während deren Konsultationsphase zu den neuen Basel-3-Regeln. Darin versäumte es die LBMA, an irgendeiner Stelle zu erwähnen, dass nicht zugeteiltes Gold kein physisches Gold ist, sondern ein außerbörsliches (OTC-)Derivat davon, wie es die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich selbst definiert. Mit der Behauptung, „Bruttoverbindlichkeiten aus Derivaten werden ebenfalls mit einer RSF von 5 % belegt“, erhofft sie sich nun womöglich einen Ausweg aus der RSF von 85 %, die für physische Edelmetalle gilt, und räumt damit ein, dass Termingeschäfte jenseits eines normalen Abwicklungszyklus tatsächlich Derivate sind.

Ungeachtet der anfänglichen Einschätzung der LBMA zu den PRA-Regeln sah sich die London Bullion Market Association an dieser unnachgiebigen Mauer gefangen, da ihr Markt für nicht zugeteiltes Gold sich als Edelmetall ausgibt.

In den Edelmetallmärkten gab es zahlreiche Kommentare und Meinungen zu den wahrscheinlichen Folgen von Basel 3. Doch besteht allgemeines Einvernehmen darüber, dass jede Entmutigung von Edelmetallbanken bei der Eingehung von Positionen die Edelmetallpreise volatiler machen würde. Je nachdem, wie die britische Bankenaufsicht (die PRA) diese Vorschriften behandeln würde, war klar, dass die LBMA äußerst besorgt um ihre Zukunft war, insbesondere um ihr Abwicklungssystem.

Mit der Veröffentlichung der Regelentwürfe, die im kommenden Januar umgesetzt werden sollen, ist der Großteil dieser Unsicherheit nun beseitigt, doch bestehen offenkundig weiterhin unterschiedliche Auffassungen. Um diese einzugrenzen, wenden wir uns nun den einschlägigen Passagen der neuen PRA-Regeln zu.

Das neue Regelwerk

Die Prudential Regulation Authority (PRA) hat vergangene Woche ihr neues Regelwerk im Entwurf veröffentlicht, aktualisiert im Hinblick auf Basel 3, das im Januar 2022 in Kraft treten wird.[iii] Die PRA hat den Entwurf als nahezu endgültig gekennzeichnet, sodass wir davon ausgehen können, dass er für alle praktischen Zwecke die endgültige Fassung sein wird. Er wurde zum jetzigen Zeitpunkt veröffentlicht, damit die Banken rechtzeitig erfahren, welche Änderungen an ihrem Treasury-Management und ihrer aufsichtsrechtlichen Berichterstattung in sechs Monaten erforderlich sein werden.

Die Anwendung der Methode der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio) von Basel 3 auf Gold und andere Rohstoffe entspricht im Allgemeinen den Basel-Vorschriften, mit einer wichtigen Ergänzung. Artikel 428f betrifft interdependente Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und wurde eingeführt, damit die derzeitigen und künftigen Eigentümer der London Precious Metal Clearing Limited (LPMCL) ihre Tätigkeit fortführen können, ohne die Sanktionen der Net Stable Funding Ratio (NSFR) hinnehmen zu müssen. Er erlaubt es Banken außerdem, in ihrem Besitz befindliches physisches Gold zur Verrechnung mit Kundenverbindlichkeiten zu verwenden (Absatz 2).

Die vollständige Regelung, die für die Zukunft der LBMA von zentraler Bedeutung ist, lautet wie folgt:

„1. Ein Institut kann bei der zuständigen Behörde die Erlaubnis beantragen, einen Vermögenswert und eine Verbindlichkeit als interdependent zu behandeln. Im Sinne dieses Artikels sind ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit interdependent, wenn entweder die nachstehenden Bedingungen (a) bis (f) erfüllt sind oder Absatz 2 Anwendung findet:

(a) Das Institut handelt ausschließlich als Durchleitungsstelle, um die Mittel aus der Verbindlichkeit in den entsprechenden interdependenten Vermögenswert zu leiten;

(b) die einzelnen interdependenten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind eindeutig identifizierbar und haben denselben Nominalbetrag;

(c) der Vermögenswert und die interdependente Verbindlichkeit haben übereinstimmende Laufzeiten;

(d) die interdependente Verbindlichkeit wurde aufgrund einer rechtlichen, aufsichtsrechtlichen oder vertraglichen Verpflichtung beantragt und wird nicht zur Finanzierung anderer Vermögenswerte verwendet;

(e) die Kapitalrückflüsse aus dem Vermögenswert werden ausschließlich zur Rückzahlung der interdependenten Verbindlichkeit verwendet; und

(f) die Gegenparteien jedes Paares interdependenter Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind nicht identisch.“

[Artikel 428f Absatz 1 erlaubt es der LPMCL und ihren Eigentümern, ihre Tätigkeit nach der Einführung der NSFR-Vorschriften von Basel 3 wie bisher fortzuführen, vorbehaltlich der Erlaubnis der PRA für jede der Eigentümerbanken.]

„2. Dieser Absatz gilt für den unbelasteten physischen Bestand eines Instituts an Edelmetallen und für Kundeneinlagenkonten in Edelmetallen, sofern alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:

(a) Der unbelastete physische Bestand des Instituts an jedem Edelmetall wird zur Deckung von Kundeneinlagenkonten in demselben Edelmetall verwendet;

(b) das Institut ist weder einem Liquiditäts- noch einem Marktrisiko ausgesetzt, das aus dem Verkauf von Edelmetallen durch den Kunden oder aus der physischen Abwicklung von Kundengeschäften in Edelmetallen resultiert; und

(c) die Edelmetall-Vermögenswerte und -Verbindlichkeiten befinden sich in der Bilanz des Instituts.

  1. Für die Zwecke von Absatz 2 gilt:
(a) Edelmetalle bezeichnen Gold, Silber, Platin oder Palladium;

(b) die Behandlung als wechselseitig abhängige Aktiva und Passiva steht nur insoweit zur Verfügung, als der unbelastete physische Bestand des Instituts an jedem Edelmetall durch Kundeneinlagen desselben Edelmetalls gedeckt ist. Ein darüber hinausgehender physischer Bestand oder darüber hinausgehende Kundeneinlagen in einem Edelmetall werden für die Zwecke von Absatz 1 nicht als wechselseitig abhängige Aktiva oder Passiva behandelt;

(c) Edelmetallkonten eines Instituts bei einem anderen Institut gelten nicht als Teil des physischen Edelmetallbestands des Instituts.“

[Die Absätze 2 und 3 erlauben es jeder Bank, eine nicht zugeteilte Kundenverbindlichkeit mit physischem Edelmetall zu verrechnen, sofern dieses sich im zugeteilten Besitz der Bank befindet und in deren Bilanz geführt wird]

Für das Verständnis von Artikel 428f (1) ist es hilfreich, die Funktion der LPMCL kurz zu erläutern. Die LPMCL ist eine gemeinnützige Einrichtung, die als zentrales Clearingsystem für LBMA-Mitglieder fungiert. Sie befindet sich im Eigentum von vier in London ansässigen Clearing-Mitgliedern der LBMA und wird von diesen betrieben: HSBC, ICBC Standard Bank, JPMorgan und UBS. Sie wickelt zugeteilte und nicht zugeteilte Metallgeschäfte „loco London“ ab.

Nicht zugeteilte Geschäfte, die den weitaus größten Teil der Abwicklungen ausmachen, werden zunächst von den einzelnen LPMCL-Mitgliedern im Namen ihrer Kunden, anderer LBMA-Mitglieder und in ihren eigenen Büchern verrechnet. Anschließend gleicht das zentrale Abwicklungssystem der LPMCL (AURUM) die verbleibenden Differenzen zwischen den vier LPMCL-Mitgliedern aus. Lieferungen von physischem Metall finden innerhalb des Systems statt, machen jedoch nur einen kleinen Teil der Transaktionen aus. Außer wenn ein nicht zugeteiltes Geschäft durch Lieferung erfüllt wird, heben sich alle nicht zugeteilten Geschäfte naturgemäß gegenseitig auf.

Die vier LBMA-Mitglieder, denen die LPMCL gehört, unterhalten im Rahmen der Steuerung dieser Geschäfte einen physischen Umlaufbestand. Es ist daher nachvollziehbar, dass das Clearingsystem der LPMCL ohne die Aufnahme von Artikel 428f (1) in die Vorschriften der PRA mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Betrieb eingestellt hätte.

Auch die Absätze 2 und 3 dieses Artikels sind von Bedeutung: Sie erlauben es Banken, nicht zugeteilte Konten ohne bilanzielle Belastung anzubieten, sofern diese vollständig durch lieferbares physisches Edelmetall in der Bilanz der Bank gedeckt sind. Damit kann eine Bank den erheblichen Komfort eines nicht zugeteilten Kontos weiterhin ohne bilanzielle Nachteile anbieten. Statt sich darauf zurückzuziehen, ihren Kunden außer der reinen Verwahrung keine Dienstleistungen am Goldmarkt mehr anzubieten, können LBMA-Mitglieder weiterhin Edelmetallkonten auf Sammelbasis führen.

Anstatt jedoch nicht zugeteilte Kundenkonten mit nicht zugeteilten oder sonstigen derivativen Vermögenswerten zu unterlegen, werden Banken durch bilanzielle Anreize dazu angehalten, physisches Edelmetall zu erwerben, um die Dienstleistung zu erbringen. Dies dürfte Edelmetallbanken für ihre Kunden zu einem systemisch sichereren Angebot machen, was das Ziel von Basel 3 ist. Zugleich ist zu beachten, dass nicht zugeteilte Konten weiterhin Kontrahentenrisiken tragen.

Dies könnte erhebliche Auswirkungen auf die Edelmetallpreise haben, denn nach Statistiken der LBMA beläuft sich der wöchentliche Gesamtumsatz in Gold, Silber, Platin und Palladium allein zwischen den Mitgliedern auf 357 Mrd. US-Dollar. Ein Versuch der LBMA im Jahr 2011, Umsatzstatistiken zu erheben (der abgebrochen wurde), deutet jedoch darauf hin, dass die Transaktionen zwischen LBMA-Mitgliedern und ihren Kunden, die keine Mitglieder sind, etwa fünfmal so hoch sein könnten. Dies muss ein anhaltendes und bedeutendes Geschäftsfeld darstellen, das kaum einfach aufgegeben werden dürfte.[iv]

Der oben genannte Artikel 428f (2 und 3) scheint der LBMA eine Rettungsleine zu bieten, sodass sie weiterhin eine wichtige und aktive Rolle an den Edelmetallmärkten spielen kann. Der Markt für Termingeschäfte über einen üblichen Abwicklungszyklus hinaus dürfte jedoch erheblich eingeschränkt werden oder sogar enden, da das Führen ungleichgewichtiger Derivatepositionen bilanziell belastet wird. Da Edelmetallbanken voraussichtlich davon absehen werden, für eigene Rechnung ungleichgewichtige Handelspositionen einzugehen, wird das Angebot an Derivaten vom Markt genommen und stattdessen durch physische Nachfrage ersetzt.

Die Zinskosten für den Kauf von physischem Edelmetall als Ersatz für nicht zugeteilte Derivate sind angesichts des derzeitigen Zinsniveaus der Berichtswährungen vorerst minimal. Nicht zugeteilte Kundenkonten würden nicht mehr kostenlos angeboten, sondern könnten mit einer geringen Gebühr belegt werden, womöglich 10 bis 20 Basispunkte. Diese jährlichen Kosten der Kontoführung könnten manches Randgeschäft vertreiben. London dürfte jedoch weiterhin eine gute Nachfrage verzeichnen, von der ein Teil sogar von ETFs abgezogen werden könnte, deren Kostenquoten deutlich höher liegen.[v]

Da die PRA mit Artikel 428f das Kontrahentenrisiko für die Kunden von Edelmetallbanken erheblich verringert und ihnen zugleich weiterhin ein entsprechendes Angebot ermöglicht, ist diese Aufnahme eine sinnvolle Ergänzung der vorgeschlagenen Vorschriften.

Derivative Risikopositionen unattraktiver machen

Die Aufgabe von Basel 3 bestand darin, das globale Bankensystem risikoärmer zu machen, wobei in ungleichgewichtigen Derivatepositionen eine erhebliche Gefahr gesehen wurde. Bei der Ausarbeitung von Basel 3 dürfte den Aufsichtsbehörden vor allem der Zusammenbruch von AIG und der mögliche Dominoeffekt auf das globale Bankensystem vor Augen gestanden haben. Den Basler Ausschuss dürfte die Möglichkeit beunruhigt haben, dass sich eine sich verschlechternde Derivateposition künftig wiederholen könnte und große Unternehmenseinlagen auf der Suche nach Sicherheit von den betroffenen Banken abfließen. Offensichtlich erforderte das Thema Systemrisiko eine gesonderte Behandlung von Derivatepositionen, und genau diese behandelt, neben anderen Finanzierungsfragen, die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR).

Die NSFR ergibt sich aus der verfügbaren stabilen Refinanzierung (Available Stable Funding, ASF) geteilt durch die erforderliche stabile Refinanzierung (Required Stable Funding, RSF) und muss stets bei mindestens eins liegen. Die ASF bezieht sich auf die Verbindlichkeiten einer Bank (d. h. ihre Finanzierungsquellen), und für verschiedene Kategorien von Verbindlichkeiten gelten unterschiedliche ASF-Faktoren. Nach Artikel 428k wird, sofern in den Artikeln 428l bis 428o nichts anderes bestimmt ist, allen Verbindlichkeiten ohne festgelegte Laufzeit ein ASF-Faktor von 0 % zugewiesen, was bedeutet, dass sie nicht zur Finanzierung von Aktiva der Bank herangezogen werden dürfen. Bei Edelmetallbanken betrifft dies die nicht zugeteilten Metalleinlagenkonten der Kunden. In den Artikeln 428l bis 428o werden Kundenkonten, die an Edelmetall- oder Rohstoffpreise gekoppelt sind, nicht erwähnt; wir müssen daher annehmen, dass für sie ein ASF von null beabsichtigt ist.

Nun müssen wir die RSF betrachten, den Nenner in der NSFR-Gleichung. Sie bestimmt, wie viel ASF zur Finanzierung der verschiedenen Kategorien von Bankaktiva erforderlich ist.

Nach Artikel 428ag Buchstabe g ist für „physisch gehandelte Rohstoffe, einschließlich Gold, jedoch ohne Rohstoffderivate“ eine RSF von 85 % erforderlich, also die Zuweisung von ASF in dieser Höhe. Die Ausnahme gilt für physisches Metall, das gezielt zur vollständigen Absicherung nicht zugeteilter Kundenkonten gehalten wird, gemäß Artikel 428f zu den oben erwähnten wechselseitig abhängigen Aktiva; in diesem Fall entfallen beide Seiten in der NSFR-Berechnung.

Ansonsten erfordern physisch gehandeltes Gold und andere Rohstoffe eine RSF von 85 %, offenbar ohne eine entsprechende Einlagenfinanzierung auf der ASF-Seite. Und wie oben erörtert, erfordern Rohstoffderivate, außer für Zwecke der zentralen Abwicklung, eine RSF von 100 %.

Zusammenfassend bedeutet dies bisher: 85 % der Finanzierung für Gold- und Rohstoffkontrakte, einschließlich anderer Edelmetalle, sind aus nicht zusammenhängenden, aber stabileren Verbindlichkeiten bereitzustellen, und für Derivate ist eine stabile Finanzierung von 100 % erforderlich. Zu klären bleibt nun, ob die PRA einen Terminkontrakt mit einem Erfüllungstermin für die Lieferung von Gold oder Silber jenseits eines üblichen Abwicklungszyklus als Derivat betrachtet. Der Basler Ausschuss führt Terminkontrakte und Swaps in seinen Derivatestatistiken auf. Ungeachtet der irreführenden gegenteiligen Darstellungen der LBMA können wir daher getrost davon ausgehen, dass die PRA sie ebenfalls als Derivate einstufen wird.[vi]

Weitere Folgen für Banken und Edelmetalle

Mit der Ergänzung um Artikel 428f hat die LBMA in London eine Zukunft, wenn auch eine andere. Im Grunde sagt die Bank of England: „Sie können Ihre Abwicklungsinfrastruktur behalten, und Ihre Bankmitglieder können weiterhin Edelmetalle handeln, statt Derivate.“ Es ist das beste Ergebnis, auf das die LBMA hoffen konnte, und es ist eine stabilere Zukunft, von der sie letztlich profitieren wird.

Es kann kaum Zweifel daran bestehen, dass im allgemeinen Rückzug aus Derivaten einige Bankmitglieder den Edelmetallhandel aufgeben werden. Doch es gibt weiterhin einen Markt für den Goldhandel, der von Banken bedient werden soll, die physisches Edelmetall zur Deckung nicht zugeteilter Kundenkonten halten. Die mögliche Größe dieses Marktes ist schwer zu beurteilen, aber wir können eine vorläufige Schätzung vornehmen.

Aus einem früheren Versuch, den Handel zwischen LBMA-Mitgliedern und Nichtmitgliedern zu quantifizieren, den wir als Maß für die öffentliche Nachfrage nach Loco-London-Handel heranziehen können, wissen wir, dass dieser etwa das Fünffache der täglichen Abwicklungen zwischen LBMA-Mitgliedern betrug. Wir müssen jedoch den Wert der ausstehenden Terminkontrakte kennen, für die die LBMA keine Zahlen vorlegt. Die BIZ schätzte Goldterminkontrakte und -swaps, von denen die große Mehrheit LBMA-Geschäfte sind, Ende Dezember 2020 auf 530 Mrd. US-Dollar, ein relativ stabiler Wert, der in den vorangegangenen Halbjahren ähnlich verzeichnet wurde. Zu aktuellen Preisen entspricht das 8.675 Tonnen. Wie viel davon von Terminkontrakten und Swaps in physisches Edelmetall abwandern wird, lässt sich schwer abschätzen, dürfte aber von den folgenden Faktoren abhängen:

Dass es einen Markt für eine auf Edelmetall basierende Dienstleistung geben wird, können wir mit Sicherheit sagen. Das erklärt wahrscheinlich, warum die in chinesischem Besitz befindliche ICBC Standard Bank, einer der vier Anteilseigner von LPMCL, Mitte 2016 den neuen Mega-Tresor von Barclays erworben hat, nachdem sie sechs Monate zuvor den Londoner Tresor der Deutschen Bank gepachtet hatte. Auch ohne Kenntnis der neuen PRA-Regeln hätte die Bank die Folgen von Basel 3 für den Londoner Terminmarkt absehen und dessen Ablösung durch den Handel mit physischem Edelmetall vorwegnehmen können.

Die weiter reichenden Auswirkungen der Regeländerungen der PRA

Sowohl Basel 3 als auch die Auslegung der Rolle von Geschäftsbanken durch die PRA stehen im Einklang mit der Ansicht, dass Banken als Vermittler zwischen Einlegern und ihren Geschäftstätigkeiten fungieren. Dies trifft tatsächlich nicht zu. Wie ich im Goldmoney Insight der vergangenen Woche erläutert habe, entstehen Bankeinlagen durch die doppelte Buchführung als unmittelbare Folge der Ausweitung der Bankkredite. Und obwohl manche Einlagen dadurch aufgestockt werden, dass Kunden Guthaben von anderen Banken übertragen, gehen auch diese fast immer auf die Kreditschöpfung der Banken zurück.

Indem Banken vor Basel 3 die Steuerung des Verhältnisses zwischen Aktiva und Passiva überlassen wurde, hat die Bankenregulierung das etablierte Bankrecht und die etablierte Bankpraxis in der Regel nicht infrage gestellt. Das NSFR-Regime mag den Anschein erwecken, Finanzierungsinkongruenzen zu verringern, tatsächlich aber entstehen neue Inkongruenzen, weil die Finanzierung eines Vermögenswerts nicht mehr an eine entsprechende Einlage gebunden werden kann. Das System der doppelten Buchführung wird fortbestehen, das ist sicher.

Dem Anschein nach wird sich das globale Bankensystem jedoch zurückziehen, nachdem es seine Bilanzkapazität nahezu bis an die Grenzen ausgeweitet hat. Derivate- und Rohstoffhandelspositionen werden nicht gefördert und dürften zurückgehen. Selbst das Market-Making in Aktien wird erschwert. Für die Banken bedeutet dies, dass sich ihre Zeithorizonte verkürzen, weil sich die Risiken, die sie üblicherweise mit Derivaten ausgleichen, nicht mehr so effizient absichern lassen. Es wird sich auf alle Bereiche des Bankgeschäfts auswirken und könnte langfristigen festverzinslichen Krediten mit niedrigen Zinsen, wie Hypotheken und Autofinanzierungen, ein Ende setzen.

Es liegt nahe zu vermuten, dass der Basler Ausschuss mit dem Zurückdrängen der Banken aus bestimmten Finanzaktivitäten einen Hintergedanken verfolgt. Vielleicht entspricht die Rolle der BIZ bei der Koordinierung der Entwicklung von Kryptowährungen der Zentralbanken dem Ziel, die Geschäftsbanken vollständig an den Rand zu drängen, und die Einführung von Basel 3 ist ein Schritt in diese gemeinsame Richtung. Für ein solches abgestimmtes Vorgehen gibt es jedoch kaum Belege.

Gleichwohl werden Geschäftsbanken in einigen Rechtsordnungen an den Rand gedrängt. In der EU sehen wir die global systemrelevanten Banken, die G-SIBs, nunmehr vorwiegend als Instrumente zur Aufnahme von Staatsschulden. In den USA und im Vereinigten Königreich sind sie zu Vermittlern geworden, die QE an institutionelle Anleger verteilen, weil diese keine Konten bei der Zentralbank haben. Für sie wäre es nur ein kleiner Schritt, dies zu ändern, wie es im US-Reverse-Repo-Markt mit Geldmarktfonds bereits der Fall ist. Dasselbe scheint für das japanische Bankensystem zu gelten, und Chinas Banken, die sich in Staatsbesitz befinden, setzen sklavisch die geld- und wirtschaftspolitischen Vorgaben der Regierung um.

Nur die kleineren Banken scheinen sich auf das traditionelle Bankgeschäft zu konzentrieren, nämlich die Finanzierung lokaler Unternehmen außerhalb des Finanzsektors, der KMU, die den Großteil des BIP eines jeden Landes ausmachen. Netzwerke kleinerer Banken und Kreditgenossenschaften, die den Puls der lokalen Wirtschaft spüren, gehen mit wirtschaftlichem Erfolg einher, zum Beispiel in Deutschland. Die nationalen Aufsichtsbehörden scheinen jedoch darauf bedacht, sie durch Fusionen verschwinden zu lassen. Dies alles sind Anzeichen, die einzeln betrachtet unbedeutend erscheinen, aber leicht den Eindruck entstehen lassen können, dass die besten Zeiten für die Banken nun vorbei sind.




[i] Siehe https://www.zerohedge.com/markets/goldman-has-aggressively-and-quietly-liquidated-quarter-its-equity-investments

[ii] Siehe https://www.lbma.org.uk/articles/net-stable-funding-ratio-update-1?_cldee=YWxhc2RhaXIubWFjbGVvZEBnb2xkbW9uZXkuY29t&recipientid=contact-8e7ffa95f4cae81180e3005056b11ceb-755a73fdedc34b3287ba8725b4ccde79&utm_source=ClickDimensions&utm_medium=email&utm_campaign=LBMA%20Weekly%20-%20Non%20Member&esid=294ab02b-afe4-eb11-8106-005056b11ceb

[iii] Siehe PRA Rulebook (CRR) Instrument 2021 unter https://www.bankofengland.co.uk/-/media/boe/files/prudential-regulation/policy-statement/2021/july/ps1721app1.pdf?la=en&hash=4F9123529EADC488AAF6151AF453DE7D5FF3430C

[iv] Siehe Open Letter to LBMA Board of Directors (Offener Brief an den Verwaltungsrat der LBMA) von Paul Mylchreest, Hardman & Co, Januar 2020, Seite 33.

[v] LBMA-Mitglieder bieten derzeit Verwahrdienstleistungen an, und meines Wissens können diese für die größten Kunden bei nur 8 Basispunkten liegen. Da die LBMA-Banken nicht mehr vom Umsatz mit Goldderivaten profitieren, dürften die Verwahrgebühren einschließlich der Lagerung steigen. Ob das Kundengeschäft der LBMA in der Bilanz verbleibt oder in Verwahrdienstleistungen abwandert, bleibt abzuwarten.

[vi] Siehe https://cdn.lbma.org.uk/downloads/Pages/NSFR-PRA-Letter-final_signed-20210504.pdf . In dieser gemeinsam mit dem World Gold Council unterzeichneten Stellungnahme wurde nicht zugeteiltes Gold ausschließlich als bequemes Mittel des Goldhandels dargestellt, und an keiner Stelle wurde der Leser darüber informiert, dass die BIZ Termingeschäfte als Derivate betrachtete. Dies ist eine wesentliche Falschdarstellung, da für Gold und physische Rohstoffe außerhalb eines normalen Abwicklungszyklus in Basel 3 andere Regeln gelten.





Die in diesem Artikel geäußerten Ansichten und Meinungen sind die des Autors bzw. der Autoren und geben nicht die Ansichten von Goldmoney wieder, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Der Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt weder seitens Goldmoney noch seitens des Autors bzw. der Autoren eine Rechts-, Finanz-, Steuer-, Anlage- oder Buchhaltungsberatung dar. Sie sollten ohne vorherige unabhängige fachliche Beratung nicht auf Grundlage der in diesem Artikel enthaltenen Informationen handeln oder sich auf diese verlassen. Es wurde Sorgfalt darauf verwendet, die Verlässlichkeit der Informationen im Artikel sicherzustellen; Goldmoney übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass sie richtig, vollständig und aktuell sind und/oder als Hinweis auf zukünftige Ergebnisse verstanden werden können, und man sollte sich nicht darauf verlassen. Goldmoney haftet nicht für Ansprüche, Verluste, Schäden oder Unannehmlichkeiten, die aus den in diesem Artikel enthaltenen Informationen oder Meinungen entstehen, und jede Handlung auf Grundlage der in diesem Artikel enthaltenen Meinungen und Informationen erfolgt auf eigenes Risiko.
Zurück zu den Goldmoney Analysen