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FAQ - Häufig gestellte Fragen

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Wer kann meine Dokumente gem. den Anforderungen der Kunden-Akzeptanz-Police (KAP) beglaubigen?



Wie in Abschnitt 1 der KAP-Antragsunterlagen für Einzelpersonen beschrieben, benötigen wir beglaubigte Dokumente von Ihnen. Wir können Beglaubigungen von folgenden Personen akzeptieren:

  • Anwalt, der der Anwaltskammer angehört, oder öffentlich bestellter Notar
  • Wirtschaftsprüfer, der dem Berufsverband angehört
  • Direktor oder Manager einer Bank, die der Finanzdiensleistungsaufsicht untersteht
  • Steuerberater, der dem Berufsverband angehört
  • Urkundsbeamter einer Botschaft oder eins Konsulats
  • Direktor eines regulierten Finanzdienstleistungsunternehmens
  • Polizeibeamter oder Zollbeamter im aktiven Dienst

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